nach BetrSichV, MPBetreibV, DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3), DIN EN 62353 (VDE 0751-1)
Unser Dienstleistungsangebot
für Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeeinrichtungen
Die Berufsgenossenschaften haben mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3,
Regeln für die Sicherheit festgelegt.
In Anlehnung an geltende Gesetze und Verordnungen, wie z. B. die MPBetreibV, gilt es "die allgemein anerkannten Regeln der Technik" zu beachten.
Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Prüfers
• Nach §5 MPBetreibV darf Prüfungstätigkeiten nur durchführen, wer Kenntnisse auf Grund einer
geeigneten Ausbildung und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit verfügt.
• Nach §7 (2) MPBetreibV darf der Betreiber nur Personen oder Betriebe beauftragen, die die
Voraussetzungen nach §5 erfüllen.
• Nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS1203) muss die befähigte Person nach (3.3)
zum Schutz von elektrischen Gefährdungen eine elektrotechnische Berufsausbildung besitzen.
• Nach §3 MPBetreibV hat der Betreiber die Ihm obliegenden Pflichten wahrzunehmen um ein sicheres
und ordnungsgemäßes Anwenden zu gewährleisten.
Diesen Anforderungen werden Sie ganz einfach dadurch gerecht, dass Sie die VDE Prüfungen
von uns durchführen lassen.
Wir sind nach allen notwendigen Richtlinien geschult und können dies auch nachweisen!
HVS Oliver Hörnla
GmbH & Co. KG
Westendstraße 21
87488 Betzigau
Telefon: +49 (0) 831 / 590 97 94
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